Datenschutzkonforme Videoüberwachung durch richtige Hinweisschilder
Die Rolle der Videoüberwachung im Datenschutz ist von großer Bedeutung, da sie häufig sensible personenbezogene Informationen verarbeitet, wie zum Beispiel biometrische Daten. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schreibt daher umfassende Transparenzpflichten vor, die am besten durch ein aussagekräftiges Hinweisschild zur Videoüberwachung erfüllt werden. Ein einfaches Schild mit der Aufschrift "Achtung Videoüberwachung" ist dabei nicht ausreichend. Zudem zeigen Rechenschaftsberichte der Landesdatenschutzbehörden, dass Beschwerden im Zusammenhang mit Kameraüberwachung häufig zu behördlichen Eingriffen führen.
Laut Artikel 13 der DSGVO müssen umfassende Pflichtinformationen bereitgestellt werden, bevor eine Person gefilmt wird. Diese Informationen vollständig auf einem Schild darzustellen, wäre jedoch kaum möglich, da selbst ein A4-Blatt nicht ausreichen würde.
Eine von den Datenschutzaufsichtsbehörden empfohlene Lösung ist die Anwendung eines zweistufigen Verfahrens. Zuerst wird ein allgemeines Hinweisschild angebracht, das auf eine detaillierte Dokumentation verweist.
Das vorgeschaltete Hinweisschild sollte die wesentlichen Informationen zur Videoüberwachung enthalten, während in der detaillierten Dokumentation weitere Einzelheiten zur Verfügung gestellt werden. Diese Kombination gewährleistet eine effektive Informationsbereitstellung im Einklang mit den Datenschutzvorgaben.
Zusätzlich sollten nachgelagert immer zur Verfügung gestellt werden der Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten, sofern eine Datenübermittlung stattfindet, und ein Hinweis auf die Rechte der Betroffenen. Dies kann auch über einen Link auf eine ausführliche Datenschutzerklärung erfolgen.
Darüber hinaus sollte immer ein Piktogramm zu sehen sein, welches klar macht, dass es sich um eine Kameraüberwachung handelt.
Dieses Hinweisschild über die Videoüberwachung sollten Sie diese überall dort aufhängen, wo eine Videoüberwachung beginnt. Hier ist auf die Gegebenheiten des Gebäudes, Geländes oder überwachten Bereiches zu achten und alle Zugänge zum überwachten Bereich mit einem Hinweis zu versehen. Als Tipp: Der Hinweis sollte sichtbar sein, bevor man den videoüberwachten Bereich betritt.
Mit diesen Hinweisen lässt sich eine Videoüberwachung datenschutzkonform bewerkstelligen, insofern die Rechtsgrundlage vorliegt und die Verarbeitung transparent und sparsam erfolgt. Es ist dennoch zu empfehlen eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen und die Verarbeitungstätigkeit in Ihr Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten aufnehmen.
Es ist wichtig, die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Videoüberwachung zu prüfen und sicherzustellen, dass sie auf das erforderliche Minimum beschränkt ist, um die berechtigten Interessen der Organisation zu wahren, ohne die Privatsphäre der betroffenen Personen unangemessen zu beeinträchtigen.
Es ist wichtig zu betonen, dass diese Beispiele für berechtigte Interessen immer noch einer sorgfältigen Abwägung unterliegen, um die Privatsphäre der betroffenen Personen zu schützen und die Anforderungen der DSGVO zu erfüllen. Die Informationen sind unentgeltlich in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache bereitzustellen. Sie können in Kombination mit standardisierten Bildsymbolen bereitgestellt werden (vgl. Art. 12 DSGVO). Um Lesbarkeit zu erreichen, sollte der Ausdruck mindestens in DIN A4 erfolgen.
Laden Sie die Vorlage für ein vorgelagertes Hinweisschild für Videoüberwachung herunter und tragen Sie Ihre Daten ein, für eine datenschutzkonforme Videoüberwachung.