Hinweis­pflicht bei Video­überwachung

Datenschutzkonforme Videoüberwachung durch richtige Hinweisschilder

Hinweisschild zur Videoüberwachung nach DSGVO

Die Rolle der Videoüberwachung im Datenschutz ist von großer Bedeutung, da sie häufig sensible personenbezogene Informationen verarbeitet, wie zum Beispiel biometrische Daten. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schreibt daher umfassende Transparenzpflichten vor, die am besten durch ein aussagekräftiges Hinweisschild zur Videoüberwachung erfüllt werden. Ein einfaches Schild mit der Aufschrift "Achtung Videoüberwachung" ist dabei nicht ausreichend. Zudem zeigen Rechenschaftsberichte der Landesdatenschutzbehörden, dass Beschwerden im Zusammenhang mit Kameraüberwachung häufig zu behördlichen Eingriffen führen.

Erforderlichen Angaben für ein Hinweisschild zur Videoüberwachung gemäß DSGVO

Laut Artikel 13 der DSGVO müssen umfassende Pflichtinformationen bereitgestellt werden, bevor eine Person gefilmt wird. Diese Informationen vollständig auf einem Schild darzustellen, wäre jedoch kaum möglich, da selbst ein A4-Blatt nicht ausreichen würde.

Eine von den Datenschutzaufsichtsbehörden empfohlene Lösung ist die Anwendung eines zweistufigen Verfahrens. Zuerst wird ein allgemeines Hinweisschild angebracht, das auf eine detaillierte Dokumentation verweist.

  • Name und Kontaktdaten des Betreibers
  • Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
  • Zwecke und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
  • Berechtigte Interessen, die verfolgt werden
  • Speicherdauer oder Kriterien für die Festlegung der Dauer
  • Bei vorgelagerten Schild: Hinweis, wo die ausführliche Information zu finden ist

Das vorgeschaltete Hinweisschild sollte die wesentlichen Informationen zur Videoüberwachung enthalten, während in der detaillierten Dokumentation weitere Einzelheiten zur Verfügung gestellt werden. Diese Kombination gewährleistet eine effektive Informationsbereitstellung im Einklang mit den Datenschutzvorgaben.

Zusätzlich sollten nachgelagert immer zur Verfügung gestellt werden der Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten, sofern eine Datenübermittlung stattfindet, und ein Hinweis auf die Rechte der Betroffenen. Dies kann auch über einen Link auf eine ausführliche Datenschutzerklärung erfolgen.

Darüber hinaus sollte immer ein Piktogramm zu sehen sein, welches klar macht, dass es sich um eine Kameraüberwachung handelt.

Erklärung der einzelnen Punkte eines DSGVO-konformes Hinweisschildes
  • Name und Kontaktdaten des Betreibers
    Verantwortlicher ist jede Person oder Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet (Art. 4 Nr. 7 DS-GVO). Dies kann eine Firma, eine Niederlassung oder ein Einzelkaufmann sein.
  • Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
    Sofern ein Datenschutzbeauftragter bestellt ist, intern oder extern, ist dieser hier zu benennen.
  • Zwecke und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
    Hier sollte Art. 6 Abs. 1 lit. f als Rechtsgrundlage benannt werden, also das berechtigte Interesse an einer Videoüberwachung. Die Zwecke sind vielfältig: Durchsetzung des Hausrechts, Aufklärung von Straftaten, Diebstahlprävention etc.
  • Berechtigte Interessen, die verfolgt werden
    Insofern Sie Art. 6 Abs. 1 lit. f als Rechtsgrundlage gewählt haben, müssen Sie nun Ihre Interessen darlegen. Ein berechtigtes Interesse wäre bspw. Schutz des Eigentums des Verantwortlichen.
  • Speicherdauer oder Kriterien für die Festlegung der Dauer
    Sie dürfen Videoaufzeichnungen nicht beliebig lange speichern, sondern müssen eine Speicherbegrenzung festlegen und diese möglichst automatisiert umsetzen. Eine Automatisierung erreichen Sie bswp. durch das automatische Überschreiben der Videodaten. Es sollte eine maximale Speicherdauer von 7 Tagen nicht überschritten werden, wobei manche Datenschützern eher zu 3 Tagen empfehlen. Die Dauer sollte hier angegeben werden mit dem Disclaimer "insofern zur Beweissicherung keine weitere Speicherung nötig wird".
  • Bei vorgelagerten Schild: Hinweis, wo die ausführliche Information zu finden ist
    Die ausführliche Information kann entweder ausgehangen werden oder auch über einen Link oder QR-Code zur Verfügung gestellt werden.
  • Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten
    Nennen Sie die Personen oder Organisationen, die die personenbezogenen Daten erhalten können, z. B. Sicherheitsdienste, Alarmempfangzentralen oder Strafverfolgungsbehörden
  • Hinweise auf die Rechte der Betroffenen
    Hier sollte der Art. 15 der DSGVO angegeben werden.

Dieses Hinweisschild über die Videoüberwachung sollten Sie diese überall dort aufhängen, wo eine Videoüberwachung beginnt. Hier ist auf die Gegebenheiten des Gebäudes, Geländes oder überwachten Bereiches zu achten und alle Zugänge zum überwachten Bereich mit einem Hinweis zu versehen. Als Tipp: Der Hinweis sollte sichtbar sein, bevor man den videoüberwachten Bereich betritt.

Mit diesen Hinweisen lässt sich eine Videoüberwachung datenschutzkonform bewerkstelligen, insofern die Rechtsgrundlage vorliegt und die Verarbeitung transparent und sparsam erfolgt. Es ist dennoch zu empfehlen eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen und die Verarbeitungstätigkeit in Ihr Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten aufnehmen.

Es ist wichtig, die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Videoüberwachung zu prüfen und sicherzustellen, dass sie auf das erforderliche Minimum beschränkt ist, um die berechtigten Interessen der Organisation zu wahren, ohne die Privatsphäre der betroffenen Personen unangemessen zu beeinträchtigen.

Hier sind einige Beispiele für berechtigte Interessen, die die Videoüberwachung rechtfertigen können:
  • Sicherheit von Personen: Schutz von Kunden, Mitarbeitern und Besuchern vor kriminellen Aktivitäten wie Diebstahl, Gewalt oder Belästigung.
  • Schutz von Eigentum: Schutz von Eigentum
  • Abschreckung von Straftaten: Die Anwesenheit von Überwachungskameras kann potenzielle Straftäter abschrecken und so zur Verbrechensprävention beitragen.
  • Aufklärung von Straftaten: Videoaufzeichnungen können bei der Identifizierung von Straftätern und als Beweismittel bei der Strafverfolgung dienen.
  • Durchsetzung von Hausregeln: In öffentlichen oder privaten Einrichtungen kann Videoüberwachung dazu beitragen, die Einhaltung von Hausordnungen oder Verhaltensrichtlinien zu überwachen und durchzusetzen.
  • Verkehrssicherheit: Überwachung von Straßen, Parkplätzen und öffentlichen Verkehrsmitteln kann dazu beitragen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und Unfälle oder Verkehrsverstöße aufzuklären.
  • Notfallmanagement: Im Falle eines Notfalls, wie z. B. einem Brand oder einer Naturkatastrophe, können Videoaufzeichnungen wertvolle Informationen für Rettungsdienste und das Krisenmanagement liefern.

Es ist wichtig zu betonen, dass diese Beispiele für berechtigte Interessen immer noch einer sorgfältigen Abwägung unterliegen, um die Privatsphäre der betroffenen Personen zu schützen und die Anforderungen der DSGVO zu erfüllen. Die Informationen sind unentgeltlich in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache bereitzustellen. Sie können in Kombination mit standardisierten Bildsymbolen bereitgestellt werden (vgl. Art. 12 DSGVO). Um Lesbarkeit zu erreichen, sollte der Ausdruck mindestens in DIN A4 erfolgen.

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Laden Sie die Vorlage für ein vorgelagertes Hinweisschild für Videoüberwachung herunter und tragen Sie Ihre Daten ein, für eine datenschutzkonforme Videoüberwachung.

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Telefonische Erreichbarkeit:   0251 / 952 039 00